Patientenverfügung zum Ausdrucken? Mehrere Gerichtsurteile der letzten Zeit legen nahe, die eigene Patientenverfügung nicht leichtfertig nach Vorlagen selbst zu erstellen. Unter anderem nach einem BGH-Beschluss aus dem Jahr 2016[1] und BHG-Urteil aus 2018[2] sollen Patientenverfügungen den Willen zu konkreten Maßnahmen und Behandlungen präzise beschreiben. Auch in Vollmachten müsse klar beschrieben sein, in welchen Fällen ein Bevollmächtigter Entscheidungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen treffen dürfe. Viele Vorlagen erfüllen diese Kriterien nicht. Worauf Sie achten sollten.[3]
Patientenverfügung zum Ausdrucken oft nicht ausreichend
Rund 40 Prozent der Deutschen haben laut dem Deutschen Hospitz- und Palliativverband eine Patientenverfügung. Viele nutze die Patientenverfügung zum Ausdrucken. Nach dem BGH Beschluss von Anfang August 2016 und einem Urteil aus 2018 gibt es Interpretationen, was zu tun ist. Einig sind sich Experten, dass die Menschen ihre Patientenverfügung überprüfen sollten. Erstens sind Patientenverfügungen umfassend und konkret und nicht nur allgemein abzufassen und zweitens ist in Vollmachten eindeutig festzulegen, was ein Bevollmächtigter zu Gesundheitsfragen entscheiden darf.
Patientenverfügung zum Ausdrucken? Mehrere hundert Vorlagen
„Die Meinung, es genüge in einer Patientenverfügung die Angabe von allgemeinen Willensbekundungen wie „ich lehne lebenserhaltende Maßnahmen ab, wenn diese lediglich den Todeszeitpunkt hinausschieben“, genügt nicht“, so der Fachanwalt für Medizinrecht Martin Singer. „Hier müssen Entscheidungen zu konkreten Behandlungen wie „künstliche Ernährung“ oder „Dialyse“ jeweils einzeln getroffen werden. Menschen müssen klar machen, ob sie bei bestimmten Krankheitsbildern aussichtslos behandelt werden wollen oder nicht. Dazu gehören auch Entscheidungen zu Nebenerkrankungen, wie beispielsweise eine Lungenentzündung oder Nierenversagen. Sie können oft noch erfolgreich behandelt werden. Unbehandelt können sie das Verstreben beschleunigen, behandelt nicht aufhalten.“
Der Anwalt empfiehlt, auch wenn man Vorlagen verwendet, die Verfügung final anwaltlich prüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen. „Es gibt einige hundert Vorlagen“, so Singer. „Wenn es schon Vorlagen sein müssen, dann die des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Die sind aktuell und sicher. Neben anwaltlicher Prüfung empfehle ich die Hilfe von Spezialisten, wie beispielsweise JURA DIREKT, in Anspruch zu nehmen. Dort gibt es Unterstützung durch Mediziner und Juristen, die Rechtskonformität und aktuelle medizinische Anforderungen angemessen und kompetent berücksichtigen.“
Eindeutigkeit schwierig bei Patientenverfügung zum Ausdrucken
JURA DIREKT Beiratsmitglied Dr. med. Ralf Schwab aus Nürnberg sieht das ähnlich und hat dafür eine effiziente Lösung auch für den Ernstfall. „Aus medizinischer Sicht ist es wichtig neben dem grundsätzlichen Willen des Patienten, Entscheidungen und individuelle Spezifizierungen zu einzelnen medizinischen Maßnahmen und Behandlungen eindeutig erkennen zu können“, so Schwab.
„Dementsprechend beraten einige Medizinerkollegen und ich JURA DIREKT bei der Gestaltung der Patientenverfügung und des gesundheitlichen Teils der Vollmachten. Sie sind so strukturiert, dass sie den jeweils aktuellen Anforderungen in der Praxis nach bestem Wissen und Gewissen entsprechen.“ Die Passagen in der Vorsorgevollmacht über die Legitimation eines Bevollmächtigten zu Gesundheitsfragen entscheiden zu dürfen sind dabei ebenso berücksichtigt wie die Konkretisierungen in der Patientenverfügung.
Patientenverfügung zum Ausdrucken kann das nicht leisten
Dazu gehören Grundhaltungen zur „Apparatemedizin“ ebenso wie Haltungen zu Einzelbehandlungen und medizinischen Maßnahmen wie künstliche Ernährung, Beatmung und Flüssigkeitszufuhr oder auch Dialyse und die Gabe von Antibiotika. Bei der Analysesoftware zur selbständigen Erfassung der Wünsche und Festlegungen handelt es sich nicht um reines Ankreuzen. Über sogenannte Bemerkungsfelder können die Kunden individuell festlegen, welche Erweiterungen oder Einschränkungen sie zu bestimmten Behandlungen wünschen.
Aus Formulierungen wie „Ich wünsche keine künstliche Ernährung, wenn ich im dauerhaften Koma oder Wachkoma liege oder aus anderen Gründen nicht mehr am Leben Teil haben kann“ oder „in einem unabwendbaren Sterbeprozess wünsche ich keine Dialyse“ formulieren die ausstellenden Anwälte nach rechtlicher Prüfung so, dass die Passagen jeweils der aktuellen Rechtsnorm entsprechen. Bei einer Patientenverfügung zum Ausdrucken bleibt das dem Verfüger selbst überlassen.
Service für den Praxisfall – Mediziner helfen als Schlichter
Dazu passt auch der Schlichter-Service, der im 15-teiligen JURA DIREKT Service enthalten ist. Selbsterstellen über Patientenverfügung zum Ausdrucken ermöglicht das nicht. Die Notfall-Hotline und gegebenenfalls Mediziner stehen Bevollmächtigten bei Fragen der Umsetzung des Patientenwillens auf Wunsch zur Seite. „Auch wenn juristisch alles gut geregelt ist, sind Bevollmächtigte gegenüber Ärzten manchmal unsicher. Hier können wir den Bevollmächtigten unterstützen und gegebenenfalls im Sinne des Betroffenen mit dem behandelnden Arzt sprechen“, so Dr. Schwab.
Begleitung statt Patientenverfügung zum Ausdrucken
Notfallplaner Team Steinberger arbeitet mit JURA DIREKT zusammen. JURA DIREKT ist ein bundesweit tätiger Servicedienstleister für rechtliche Vorsorge. Kooperierende Rechtsanwaltskanzleien erstellen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfügungen sowie Testamente nach den Wünschen, die Vollmachtgeber vorher in einer speziellen Software selbst festgelegt haben.
JURA DIREKT sorgt weiterhin für die laufende Aktualisierung, datenschutzkonforme Hinterlegung der Originaldokumente, schnelle Auffindbarkeit, Notfallunterstützung mittels einer 24/7 Hotline, rechtliche Ersthilfe über Rechtsanwaltskanzleien, Notfallunterstützung im Betreuungsfall (Behörden und Abwicklungen), Eintragung in der Bundesnotarkammer, Unterstützung bei Unterschriftsbeglaubigung und einen Schlichterservice (Ärztliche Zweitmeinung bei Differenzen mit Ärzten).
Kümmern Sie sich um Ihre rechtliche Vorsorge und Ihre Patientenverfügung – entlasten Sie Ihre Familie. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: 08441 – 50 422 0
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[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0136/16
[2] https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/patientenverfuegung-wachkoma-patientin-darf-nach-bgh-urteil-sterben-a-1243645.html
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