Vollmacht – Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht: nach Umfragen haben 30 bis 40 Prozent der Erwachsenen eine Vorsorgevollmacht. Der einzige Weg im Betreuungsfall selbstbestimmt zu bleiben, sind rechtskonforme Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Dabei ist vielen der Unterschied zwischen Vollmacht, Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht nicht klar. Das sind die Unterschiede…[i]
Vollmacht – Vertretung in bestimmten Bereichen
Mit einer Vollmacht können Sie sich grundsätzlich vertreten lassen. Denn eine andere Person kann mit der Vollmacht für den Vollmachtgeber handeln. Und das gilt für eine bestimmte Situation, in einem konkreten Fall oder für eine bestimmte Dauer. Vollmachten können für alle möglichen Situation erstellt werden, in denen sich der Vollmachtgeber vertreten lassen möchte. Beispielsweise für einen Autokauf, für einen Behördentermin oder einen Wohnungsverkauf. Bekannt ist beispielsweise die Bankvollmacht, mit der man Zugriff auf das Bankkonto des Vollmachtgebers hat.
Generalvollmacht – Vertretung in allen Bereichen
Die Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen. Eine bevollmächtigte Person darf im Namen des Vollmachtgebers entscheiden und handeln und bei allen Aufgaben vertreten. Experten empfehlen, eine Generalvollmacht nur einer absoluten Vertrauensperson zu erteilen. Genutzt werden Generalvollmachten beispielsweise bei längeren Auslandsaufenthalten. Damit ermöglicht der Vollmachtgeber, dass der Bevollmächtigte wichtige Aufgaben zuhause durchführen kann. Aber „wenn Sie für das Alter oder einen schweren Unfall vorsorgen wollen, ist vielleicht die Vorsorgevollmacht besser für Ihre Zwecke geeignet.“[ii]
Vorsorgevollmacht – Vertretung im Notfall
Durch Alter, Krankheit oder Unfall kann man in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbstbestimmt regeln zu können. In diesem Fall entscheiden dann andere über das »Ob« und »Wie« der persönlichen Angelegenheiten. Das betrifft medizinische Maßnahmen genauso wie Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich. Verhindern können Sie das durch eine Vorsorgevollmacht. Denn darin können Sie festlegen, in welchen Bereichen Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen für Sie zu entscheiden und zu handeln.
Unternehmervollmacht für Selbständige
Selbständige sollten daran denken, dass Sie eine Unternehmervollmacht in die Vorsorgevollmacht integrieren. Sonst werden sie nur im privaten Bereich vertreten. Im geschäftlichen Bereich setzt das Gericht im Betreuungsfall einen eventuell fremden Betreuer ein. In den üblichen Vorlagen für Vorsorgevollmachten, die man in Internet oder anderswo beziehen kann, fehlt der Passus „geschäftlich“ in der Regel.[iii] Auch deshalb raten Experten von der selbständigen Erledigung über Vorlagen eher ab. Es gibt sicherere Möglichkeiten, Vorsorgevollmachten individuell passend und weitgehend selbständig zu erledigen.
Begleitung zu Vorsorgevollmachten und Verfügungen mit Service
Notfallplaner Team Steinberger arbeitet mit JURA DIREKT zusammen. JURA DIREKT ist ein bundesweit tätiger Servicedienstleister für rechtliche Vorsorge. Kooperierende Rechtsanwaltskanzleien erstellen Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfügungen sowie Testamente nach den Wünschen, die Vollmachtgeber vorher in einer speziellen Software selbst festgelegt haben.
JURA DIREKT sorgt weiterhin für die laufende Aktualisierung, datenschutzkonforme Hinterlegung Ihrer Originaldokumente, schnelle Auffindbarkeit, Notfallunterstützung mittels einer 24/7 Hotline, rechtliche Ersthilfe über Rechtsanwaltskanzleien, Notfallunterstützung im Betreuungsfall (Behörden und Abwicklungen), Eintragung in der Bundesnotarkammer, Unterstützung bei Unterschriftsbeglaubigung und einen Schlichterservice (Ärztliche Zweitmeinung bei Differenzen mit Ärzten).
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[ii] https://agreement24.de/dokument/generalvollmacht
[iii] Nach: DRC Rechtsanwälte, Nürnberg
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