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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – selbstbestimmt bleiben. Rund 40 Prozent der Deutschen haben laut dem Deutschen Hospitz- und Palliativverband eine Patientenverfügung, über ein Viertel hat nach einer Forsa-Untersuchung mit einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt. Das ist gut so, denn der einzige Weg im Betreuungsfall selbstbestimmt zu bleiben, sind rechtskonforme Gesamtvollmachten mit Verfügungen. Mit Unterstützung von „Notfallplaner Team Steinberger“ und seinen Partnern können auch Sie das endlich für sich erledigen.[1]

Steht eine Person durch Alter, Krankheit oder Unfall unter Betreuung, setzt das Gericht einen Betreuer von Amts wegen ein, wenn keine Vorsorgevollmachten vorhanden sind. Eingesetzte Betreuer sind zu etwa 50 Prozent Angehörige und zur anderen Hälfte fremde Personen. Dazu gehören beispielsweise ehrenamtliche Betreuer oder Berufsbetreuer. Ehepartner bleiben dann bei allen Entscheidungen außen vor. Im Betreuungsfall treffen Gerichte und Berufsbetreuer Entscheidungen über Gesundheit, Aufenthalt und Vermögen. Sie regeln Behördliches und dürfen Post-, Telefon- und Internetthemen bestimmen. Viele Menschen haben keine Vollmachten erstellt, weil sie einem Irrtum unterliegen: Sie erwarten ein automatisches Vertretungsrecht des Ehepartners, wenn sie selbst nicht können. Das gibt es jedoch nicht. Es gilt: Nur mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – selbstbestimmt bleiben.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – selbstbestimmt bleiben

Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen nur dann andere Personen durchführen, wenn dafür eine gültige Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Nur mit rechtskonformen Gesamtvollmachten mit Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls Unternehmervollmacht für Selbständige sowie Sorgerechtsverfügung, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, bleibt man auch im Betreuungsfall selbstbestimmt. Daran sollte man rechtzeitig denken, denn der Betreuungsfall kann auch in jungen Jahren durch Unfall oder Krankheit eintreten. Auch wenn Betreuung nur zeitweise notwendig wird, beispielsweise nach einem Unfall, ist es sinnvoll, diese Zeit durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und mit einer Vertreter-Person eigener Wahl geregelt zu wissen.

Handlungsbedarf Vorsorgevollmacht: die Betreuungsfälle werden steigen

Aktuell stehen rund 1,4 Millionen Menschen unter Betreuung. Experten erwarten angesichts der älter werdenden Bevölkerung künftig wesentlich mehr Betreuungsfälle. Nach Aussage von Richtern sind die Betreuungsgerichte schon heute überlastet. Jeden Monat wird das Bundesnotarregister durchschnittlich rund 20.000 Mal von den Betreuungsgerichten angefragt – Tendenz steigend. Dort sind Vorsorgevollmachten und Verfügungen registriert. Nur etwa 10 Prozent der Angefragten sind laut Vorsorgeregister als Inhaber einer Vorsorgevollmacht eingetragen. Insgesamt sind rund drei Millionen Personen registriert, die Vollmachten besitzen. Das sind nur knapp vier Prozent der Bevölkerung.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung über Anwalt oder Notar

Rechtsanwälte und Notare übernehmen die Ausfertigung rechtskonformer Vollmachten und Verfügungen. Sie haften für den Inhalt. Man kann das auch über Formulare von Verbänden, Städten und Gemeinden, Ministerien oder aus dem Internet allein regeln. Davor warnen jedoch Experten. Der Ersteller haftet selbst für den Inhalt und die Vorlagen entsprechen teilweise nicht dem aktuellsten Stand. Jedoch scheuen viele Menschen den Gang zum Anwalt und die vermeintlich hohen Kosten. Hier helfen Serviceanbieter wie JURA DIREKT. Sie bringen Mandanten und Anwälte auf einfache Weise zusammen. Dann können die Menschen ihre Gesamtvollmacht endlich sicher für sich erledigen.

Begleitung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit Service

Notfallplaner Team Steinberger arbeitet mit JURA DIREKT zusammen. JURA DIREKT ist ein bundesweit tätiger Servicedienstleister für rechtliche Vorsorge. Kooperierende Rechtsanwaltskanzleien erstellen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfügungen sowie Testamente nach den Wünschen, die Vollmachtgeber vorher in einer speziellen Software selbst festgelegt haben.

JURA DIREKT sorgt weiterhin für die laufende Aktualisierung, datenschutzkonforme Hinterlegung Ihrer Originaldokumente, schnelle Auffindbarkeit, Notfallunterstützung mittels einer 24/7 Hotline, rechtliche Ersthilfe über Rechtsanwaltskanzleien, Notfallunterstützung im Betreuungsfall (Behörden und Abwicklungen), Eintragung in der Bundesnotarkammer, Unterstützung bei Unterschriftsbeglaubigung und einen Schlichterservice (Ärztliche Zweitmeinung bei Differenzen mit Ärzten).

Kümmern Sie sich um Ihre rechtliche Vorsorge – entlasten Sie Ihre Familie. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: 08441 – 50 422 0

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[1] Die Beiträge dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten Dritter kann nicht übernommen werden. Durch die Veröffentlichung wird eine Haftung gegenüber dem Leser oder Dritten nicht begründet

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